Bundessozialgericht torpediert eigene Rechtsprechung zu den Unterkunftskosten für „Hartz IV“-Empfänger/innen
Dieser Artikel beschäftigt sich mit den durch das Bundessozialgericht (BSG) am 22. März 2012 im Verfahren B 4 AS 16/11 R vergebenen Möglichkeiten, der Weigerung von Grundsicherungsträgern, die „angemessenen“ Unterkunftskosten zu ermitteln, entschieden einen Riegel vorzuschieben.
Sobald die schriftliche Begründung des BSG im Verfahren B 4 AS 16/11 R vorliegt, wird dieser Artikel entsprechend überarbeitet und angepaßt.
Weiterlesen: Herbert Masslau: BSG torpediert KdU
Sobald die schriftliche Begründung des BSG im Verfahren B 4 AS 16/11 R vorliegt, wird dieser Artikel entsprechend überarbeitet und angepaßt.
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