Die Jobcenter machen viele Fehler bei der vorzeitigen Rente.
Nicht in allen Fällen kann das
Jobcenter zur frühzeitigen Rente zwingen. Entscheidend ist hier das Wort
„kann“. Es bedeutet, dass die Jobcenter Ermessen ausüben müssen. Und das ist
voll durch das Gericht überprüfbar. Die ersten Entscheidungen gegen die
Jobcenter liegen vor. Heute erkannte das Jobcenter Barnim den Eilantrag unserer Mandantin vor dem SG Frankfurt (Oder) S 31 AS 1364/14 ER an .
Aktuell zwingt das Jobcenter den
Jahrgang 1950 in Frührente mit 8,4 % Rentenabschlag.
Wir kennen
die Rechtsprechung. Wir helfen. Wir sind Sozialrechtsexperten.
Ludwig Zimmermann
Fachanwalt für Arbeits- und
Sozialrecht
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