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Achtung Fehlerhafte Beratungshilfebroschüre in Sachsen-Anhalt! Justizministerin von Sachsen-Anhalt Frau Prof. Dr. Kolb meint das Jobcenter umfassend und vollständig beraten

Mein Bekannter Willy Voigt hat mich auf eine Broschüre des Jusitzministeriums Sachsen-Anhalt aufmerksam gemacht. 

Da heißt es auf Seite 3 der Broschüre: 

"Beratungshilfe kann nur gewährt werden, wenn dem Rechtsuchenden keine andere zumutbare Hilfemöglichkeit zur Verfügung steht.
So werden z.B. Rechtsuchende in geeigneten Arbeitslosengeld-­II-­Sachen umfassend, individuell und vollständig vom Arbeitsamt bzw. von der ARGE

beraten."
Haha Frau Professor Kolb, woher kommt denn die Zuversicht in die Beratungsqualität der Jobcenter in Sachsen-Anhalt? Auch sollte man als Professorin im öffentlichen Recht auch ein wenig die Rechtsprechung des Bundesverfassungerichtes kennen, die da besagt, dass im Falle eines Widerspruchs gegen einen Bescheid in der eine Leistung ganz oder teilweise abgelehnt oder eine Leistung zurückgefodert wird, dem Leistungsberechtigten nicht zuzumuten ist, sich hilfesuchend an die Behörde zu wenden.


BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 623/10

"Unzulässig sind insbesondere pauschale Verweise auf die Beratungspflicht von Behörden, wenn deren Wahrnehmung wegen Identität von Ausgangs- und Widerspruchsbehörde unzumutbar ist." 

Meine Anmerkung dazu: Bei den Jobcentern und den Arbeitsämtern besteht immer eine solche Identität.

Kommentare

  1. Da kann man sich wirklich nur noch an den Kopf fassen ...

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  2. ACHTUNG:WICHTIG!

    Bitte,lieber Hr. Ra Zimmermann.

    Sie haben sich mit mir verbunden!
    Ich habe bezüglich diesesr Thematik,für viele Betroffene geäußert.

    Mit Tipps und damaligen §§§,noch bekannt aus dem SGb 1!,die nirgendwo erwähnt werden.

    Ich hoffe,stelle mich mit!Ihnen:sofort,zur"Offentlichkeit",
    daß Sie meine sämtlichen Kommentare:"schnellstens" freigeben sollten!

    Nicht "EWIGKEITEN",zu spät!
    Ich helfe"ehrlichen"Herzens...

    Als sehr guter weiblicher Informant!
    Die Zeit drängt,und Sie haben
    MICH>"freien Willens"ebenso auf G+,zu sich eingekreiselt!

    Ich bin weitaus"übergroß"vernetzt!
    Auch auf LinkedIn:mit mehr als vielen tausenden:Kontakten,unter gleichem Nick.

    Wollen wir was verändern oder berichten Sie:nur?
    Ich:HOFFE,auf schnellste Freigaben,damit ich dies umpfangreich auch weiter posten kann!

    Alle Medien:Reale Dokumentationen/Einladungen!,warten schon sooo lange auf den Start.

    Falls?,Sie:Medienscheu geworden sind,so teilen Sie mir diessehr schnell!
    mit.Sie haben meine Erreichbarkeiten.

    Habe Ihnen auch,zu diesem Thema:bereits auf dem Wege der sofort:E-mailantwort,sehr"umfassend",für Sie ergänzt!

    Damit Sie auch noch,zusätzlich!,öffentlich:Antwortkommentar,zusätzlich kommentieren sollten:Bitte ich!

    "FIGHTING FOR HUMAN RIGHTS"!!!
    Mit Respekt:

    Ihre Gabriela...

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  3. Ich frage mich sodann sicher zu Recht, warum ich als Hilfesuchender dann stets aufs Neue den Mitarbeiter der Jobcenter die aktuelle Rechtslage, insbesondere in Widersprüchen, aufzeigen muss? Darüber hinaus Frage ich mich, warum ich so dann trotzdem jeden Widerspruchbescheid mit einen Klage begegnen muss? Wenn das Jobcenter so Dolle in Sachen Recht befandert ist, warum verliere ich dann in der Regel meine Klagen nie?

    Ich weiß, die Rechtsberatung der Jobcenter soll sicher vordergründig dazu dienen, damit auch endlich mal wieder die Jobcenter obsiegen! :-)

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  4. Lieber Hr.Ra Zimmermann,habe aufklärende Kommentare gepostet!
    In meinen sehr:großem Netzwerk,werde ich bombadiert,von so vielen Optionen,die meine:FÜR"Sie",sehr positiven!weitergeposteten Inhalte:,immer noch nicht:freigegeben wurden???

    Und Gruß an Willy!,nennen Siemich auch Will!-hermine,im positivem Sinne!

    Achtung!
    Lieb gemeint!
    Sie verzögern,für sich selbst:alles positive!
    Reagieren Sie"schnellstens",sehr Ernst.

    Ihre:
    Gabriela:in wahrer"TREUE"!

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  5. Wann erfolgen die Freigaben?
    So wie sonst,
    3 Monate später oder gar nicht?
    Traurigst!
    :(

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