Ein Unternehmensberater wollte vor Gericht durchsetzen, dass das Jobcenter Dortmund ihm trotz Mieteinnahmen weiter Hartz IV bezahlt.
Hat man als Besitzer einer 300-qm-Villa, die man teilweise vermietet hat, Anspruch auf Hartz IV?
Das Landessozialgericht (LSG) hat dann doch Zweifel. Ein selbstständiger Unternehmensberater (60) hatte in einem Eilverfahren durchsetzen wollen, dass ihm das Jobcenter Dortmund die seit 2008 vorläufig gewährte Unterstützung weiterzahlt.
Zudem forderte er Nachzahlungen, weil er sich in der Vergangenheit ungerecht behandelt fühlte. Auf Anraten des Richters zog der Mann die Beschwerden gestern aber zurück.
Der Streitfall: Die Villa älteren Datums steht in einem bürgerlichen Viertel der Westfalen-Metropole. Sie ist angeblich 265 000 Euro wert, aber auch erheblich mit Hypotheken belastet. Der Mann bewohnt mit Frau und Sohn 177 qm.
130 qm im Obergeschoss sind apartmentweise vermietet. 840 Euro monatlich bezog der Mann mit seiner Familie zuletzt vom Jobcenter – das war im März dieses Jahres.
Da zog die Behörde die Reißleine; zunächst müsse die finanzielle Lage des Mannes grundsätzlich geklärt werden.
Denn: Wer Einkommen oder Vermögen hat, muss es einbringen, ehe er Hilfe erhält .
Dass man Mieteinnahmen nutzt, um Wohneigentum zu finanzieren und sich gleichzeitig den Lebensunterhalt vom Staat bezuschussen lässt – dafür hatte der 6. Senat des LSG kein Verständnis:
„Wenn man das weiterdenkt, bedeutet es, dass der Staat die Immobilie abbezahlt“, sagte der Vorsitzende Richter Martin Löns. Zudem müsse die Villa wohl als Vermögen gesehen und genutzt werden, ehe man Hilfe bezieht.
Das selbst genutzte Wohneigentum sei zu groß, 110 qm gelten für drei Personen als „angemessen“.
Bei einem Verkauf der Villa blieben abzüglich der Hypotheken immer noch 60 000 Euro Erlös, die zum leben genutzt werden könnten, rechnete Löns vor. Denkbar sei auch, dass die Familie in eine „angemessene“ Wohnung umzieht, um die 177 qm zu vermieten und weitere Einnahmen für den Lebensunterhalt zu erzielen. So oder so:
Der Mann müsse dem Jobcenter seine Hilfsbedürftigkeit nachweisen. Sonst droht eine Rückforderung der von 2008 bis 2012 geleisteten Hilfe – als Summe wohl mehrere Zehntausend Euro.
Ein Beitrag von Holger dumke
Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:
Rechtsprechungshinweis Nr.1:
Grundsicherung - Bedürftigkeit trotz Immobiliarvermögen
Hilfebedürftig und damit anspruchsberechtigt auf Leistungen nach dem SGB II - Hartz -IV - sind nur bedürftige Personen. Wer Vermögen hat, muss das für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Ausnahmen bestehen wie zB für das durch Freibeträge geschützte Schonvermögen. Nicht zum Vermögen zählt, was nicht verwertet werden kann, auch weil es nicht marktfähig ist.
Bei Immobilien zählt zur Marktfähigkeit u.a., dass sie ohne Zustimmung Anderer übertragen werden können. Hierzu hat das Bayerische Landessozialgericht einen einprägsamen Fall entschieden.
Rechtsprechungshinweis Nr.2:
ALG II- Leistungen waren nur als Darlehen zu bewilligen, denn sein Grundeigentum ist als verwertbares Vermögen anzusehen, das die für ihn jeweils zu Beginn der Bewilligungsabschnitte maßgeblichen Freibeträge iSd § 12 Abs 2 SGB II überschreitet.
Also aus eigener Praxis:
AntwortenLöschenAuch wenn kein EURO zum Lebensunterhalt mehr zur Verfügung steht gibt es nicht mal einen Vorschuß.
Und was das Vermögen anbelangt:
Jedes Vermögen wird erst mal angerechnet ob und wann das überhaupt verwendet werden kann.
In einem Falle wurde von der ARGE ein Auto das mal 10.000 EURO gekostet hat als Vermögen angenommen obwohl der Verkauf tatsächlich nur 1000 EURO erbrachte.
Dieser Verkauf erfolgte dann auch aus reiner Not weil der Antragsteller monatelang keine Leistungen erhalten hat trotz tatsächlicher Bedürftigkeit.
Da der Bedürftige sehr außerhalb in einem der letzten Orte wohnt hat er nun ein großes Problem zu einer potentiellen Arbeit zu kommen.
So kann man bestehende Existenzen mutwillig kaputtmachen. Klasse ihr ARGEN !
"Die Öffentlichkeit erwartet daß Steuermittel gerecht und sparsam verwendet werden."
Wenn ich das richtig weiß ist ein Auto "geschütztes Vermögen" und wird ja eben dazu gebraucht um Mobil zu sein. Weshalb die ARGEN tatsächlich alles verdrehen ???
Der Unternehmensberater hätte nie einen einzigen Cent bekommen dürfen !!! Wer beschwert sich deswegen und sorgt für Recht und Ordnung ?
Zitat: "In einem Falle wurde von der ARGE ein Auto das mal 10.000 EURO gekostet hat als Vermögen angenommen obwohl der Verkauf tatsächlich nur 1000 EURO erbrachte."
AntwortenLöschen[Ironie an]
Dann hat sich der betreffende ja mutwilig um 9000 Euronen ärmer gemacht - das gehört sanktioniert! Und die 9000 Euronen gehören angerechnet.
[Ironie aus]