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SG Kassel: Übernahme von Schülerbeförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II

Sozialgericht Kasse,Urteil vom 17.08.2012,- S 10 AS 400/12 -

Keine Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach § 28 Abs. 4 SGB II , welche dadurch entstehen, dass ein Schüler eine weiter entfernte Schule besucht, weil diese in besonderer Trägerschaft liegt(Waldorfschule).

Eine Waldorfschule stellt keinen eigenständigen Bildungsgang im Sinne des § 28 Abs. 4 SGB II dar.

Keine Übernahme der Kosten ,weil dem Grunde nach ein Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten nach § 161 HessSchulG besteht (vgl. entsprechend SG Augsburg, Urt. v. 10.11.2011 – S 15 AS 749/11, Rn. 75 – zur bayrischen Regelung).

Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG beinhaltet keine leistungsrechtliche Dimension dahingehend, dass Schülern ein unmittelbarer Leistungsanspruch dessen Inhalts erwächst, wonach pädagogische Lehrinhalte und Bildungsziele außerhalb öffentlicher Schulen in ihrer jeweiligen philosophischen oder pädagogischen Ausrichtung derart existenzielle Bedeutung erhalten, dass die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten zu erstatten wären (LEOPOLD, jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 28 Rn. 87; vgl. auch HessLSG, Urt. v. 22.11.2010 – L 9 SO 7/09, Rn. 38 – zur Übernahmefähigkeit von Schulgeld für den Besuch einer Privatschule als Eingliederungshilfe nach dem SGB XII).

Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:

An dieser Stelle muss nicht entschieden werden, ob die konfessionelle Ausrichtung einer Schule im Wege einer verfassungskonformen Auslegung Einfluss auf den Begriff des Bildungsganges in § 28 Abs. 4 SGB II haben kann (vgl. dazu LEOPOLD, jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 28 Rn. 87).


Rechtsprechungshinweis zu § 28 Abs. 4 SGB II - Schülerbeförderungskosten -


Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 28 Abs. 4 SGB 2 werden nur die notwendigen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs berücksichtig(vgl. LSG Berlin-Brandenburg,Beschluss v. 29.06.2012,- L 28 AS 1153/12 B ER -).


Aus den Vorschriften über Bildungs- und Teilhabeleistungen gemäß § 28 SGB II lässt sich kein Anspruch auf Schulgeld  für den Besuch einer (privaten) Waldorfschule ableiten(SG Berlin, Urteil v. 12.06.2012,- S 172 AS 3565/11 -).

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