Die Aufforderung sich bei dem Veranstalter eines Ein-Euro-Job zu melden ist noch keine Zuweisung. Stellt sich nach dem Gespäche mit dem Veranstalter heraus, dass der Leistungsberechtigte für die Massnahme geeignet ist muss eine ausdrückliche Zuweisung erfolgen.
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Ist eine Zuweissung durch das Jobcenter mit Rechtsbehelsbelehrung ein Verwaltungsakt? Ist eine Zuwesiung trotz Gültiger EV Rechtmässig?
AntwortenLöschenEine EV nach § 15 ist bei bestehender EV nicht Rechtmässig. Ist ein Verwaltungsakt immer nach § 15 zu behandeln?