Mittwoch, 22. Mai 2013

Urteil zum Normenkontrollantrag zur WAV – Berlin liegt nun vor

Landessozialgericht berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.04.2013 - L 36 AS 2095/12 NK, die Revision wird zugelassen


Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) unwirksam.



Siehe dazu meinen Beitrag vom 25.04.2013 -

LSG Berlin-Brandenburg: Berlin muss Hartz-IV-Mietsätze neu regeln - zum 2.mal wird die Berliner WAV für unwirksam erklärt


Volltext der Entscheidung hier: Thome Newsletter vom 22.05.2013 - Punkt 2

Bei einer Betriebskosten- Nachforderung für eine im Fälligkeitszeitpunkt der Nachforderung nicht mehr bewohnte Wohnung kann es sich um einen einmaligen Bedarf für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II handeln

Aufwendungen durch eine Betriebskostennachforderung aus einem nicht mehr bestehenden Mietverhältnis sind Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB 2, wenn der Leistungsberechtigte sowohl im Zeitpunkt der Entstehung als auch der Fälligkeit der Betriebskosten im SGB 2-Leistungsbezug stand und steht sowie die Aufgabe der Wohnung in Erfüllung einer Kostensenkungsobliegenheit gegenüber dem Leistungsträger erfolgt ist.


So die Ansicht des SG Potsdam, Gerichtsbescheid vom 28.02.2013 - S 40 AS 1041/10


Dem Urteil des BSG vom vom 20.12.2011 - B 4 AS 9/11 R kann nicht der Grundsatz entnommen werden, dass eine Leistungspflicht des nunmehr zuständigen Leistungsträgers nur dann angenommen werden kann, wenn ein Umzug aufgrund einer Kostensenkungsaufforderung des ehemals zuständigen Leis-tungsträgers im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II aufgegeben wurde.


Entscheidender Gesichtspunkt ist in dem Urteil des Bundessozialgerichts vielmehr, dass, so lange die Leistungen für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe zu erbringen waren, sie einen grundsicherungsrechtlichen Bedarf der Existenzsicherung im Bereich des Wohnens darstellen.

Als weitere Voraussetzungen hat das Bundessozialgericht nachvollziehbar dargestellt, dass der Hilfebedürftige zum Zeitpunkt der tatsächlichen Entstehung der Aufwendungen (Fälligkeit der Nachforderung) im Leistungsbezug stehen muss, keine andere Bedarfsdeckung eingetreten sein darf und es sich nicht um Schulden handeln darf..


Anmerkung: Gleicher Auffassung - BSG, Urteil vom 20.12.2011 - B 4 AS 9/11 R


Rechtstipp zur Fälligkeit einer Nachforderung:

Anspruchsgrundlage für die begehrte Übernahme der Betriebskostennachzahlung ist § 22 Abs. 1 SGB II.

Diese Norm erfasst nicht nur laufende, sondern auch einmalige Kosten für Unterkunft und Heizung (BSG, Urteil vom 16.12.2008 – B 14/7 BAS 58/06 R, BSGE 102, 194 ff).

Soweit – wie hier – eine Nachforderung in einer Summe fällig ist, ist sie als tatsächlicher, aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7 BAS 58/06 R -, SozR. 4-4200, § 9 Nr. 5 Rd.-Nr. 36). Nachzahlungen gehören daher zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (BSG in ständiger Rechtsprechung, vgl. z. B. Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R -, SozR 4-4200, § 22 Nr. 38 Rd.-Nr. 13)


Ist Ihre Nachforderung der Betriebskosten vom Jobcenter nicht übernommen worden? Bringen Sie Ihren aktuellen Bewilligungsbescheid mit und vereinbaren Sie mit uns einen Termin.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L. Zimmermann.

KOS: A-Info Nr. 157 (Februar 2013)

Die Ausgabe berichtet über eine vom Personalrat der Bundesagentur für Arbeit angeschobene Debatte zur Qualität der Arbeitsvermittlung.

Zudem wird über gesetzliche Neuregelungen informiert und es werden Anregungen für die politische Arbeit gegeben.

Arbeitsagentur - Weniger Bildung für Hartz-IV-Empfänger

Jobcenter haben die Weiterbildung für Hartz-IV-Empfänger in den vergangenen Jahren radikal zurückgefahren.

Arbeitsmarktforscher halten die Kürzungen für unvernünftig: Langfristig lasse sich so kein Geld sparen.

Im April 2010 haben die Jobcenter noch 22.900 Hartz-IV-Empfängern eine berufliche Weiterbildung bewilligt und finanziert. Im vorigen April waren es laut Daten der Bundesagentur für Arbeit nur noch 13.200 – das entspricht einem Rückgang um rund 42 Prozent.

Nun könnte man einwenden, dass es auch weniger Erwerbslose gibt. Allerdings ist die Zahl der arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger im gleichen Zeitraum nur um elf Prozent gesunken.

Ein wichtiger Grund für die Kürzungen ist die Sparpolitik der Bundesregierung.

2010 seien noch sechs Milliarden Euro für die aktive Arbeitsmarktpolitik ausgegeben worden, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit (BA). Im vorigen Jahr waren es nur noch 3,8 Milliarden. Hinzu komme, dass die BA mehr Arbeitslosen eine komplette Berufsausbildung finanzieren will – und die sind teurer als kurze Bewerbungstrainings.

weiterlesen:

Dienstag, 21. Mai 2013

Schwerer Übergriff im Leipziger Jobcenter: Mann schlägt mit Hammer auf Mitarbeiterin ein - Gewalt ist durch nichts zu rechtfertigen

Potsdamer Juraprofessor W 3 legt vor dem Arbeitsgericht sein Zeugnis über das 2. Staatexamen als Ausweis seiner Qualifikation vor

Man glaubt es nicht aber mit was man so alles als Rechtsanwalt in seiner "Laufbahn" konfrontiert wird, ist schon beachtenswert. Legt doch der 61. Jahre alte Juraproffessor und Ordinarius der Universität Potsdam zum Ausweis seiner Qualifikation vor dem Arbeitsgericht Potsdam aufzutreten sein Zeugnis über sein immerhin bestandenes zweites Staatsexamen vor. Es versteht sich von selbst, dass eine solche Persönlichkeit sein Examen nicht mit dem Prädikat "ausreichend" bestanden hat.

Da sieht man wieder einmal, dass bei Juristen weniger das geschliffene Wort oder der intelligente Vortrag, sondern nur das erworbene Kapital zählt, sei es nun vor 10, 20 oder gar 30 Jahren erworben. Einmal gut immer gut und einmal schlecht immer schlecht.

An angehenden Juristen eine eindringliche Warnung: Der Krieg führt immer zu Toten und von den glücklichen Überlebenden ist fast niemand während des Krieges reich geworden.

Sprachleitfaden für Jobcenter: Klartext statt Amtsdeutsch

Sie sollen "bitte" schreiben. Und "leider", falls ein Antrag abgelehnt wird. Mit einem Sprachleitfaden will die Bundesagentur für Arbeit ihren Mitarbeitern das Amtsdeutsch abgewöhnen.

Ein Wort wird Jobcenter-Beratern aber auch weiterhin nicht über die Lippe kommen.

Von Thomas Öchsner


Es gibt in Deutschland wahrscheinlich keine Institution, die so viel Papier ausstößt wie die Bundesagentur für Arbeit (BA). Mehr als 500.000 Schreiben verschickt die Behörde pro Arbeitstag. Im Jahr sind das 120 Millionen. Es gibt den Bewilligungs- und den Ablehnungsbescheid für Hartz-IV-Empfänger. Es gibt die schriftliche "Anhörung", wenn ein Arbeitsloser Termine unentschuldigt versäumt, und natürlich jede Menge Antragsformulare.


180 Druckvorlagen hat die BA in den vergangenen vier Jahren überarbeitet. Arbeitsloseninitiativen und der Paritätische Wohlfahrtsverband halfen dabei mit. Auf den Bescheiden soll auf der ersten Seite klar formuliert stehen, wie entschieden wurde - möglichst ohne ständig auf Paragrafen zu verweisen.

"So fachlich wie nötig - so bürgernah wie möglich", lautet die Grundregel.

Das Wort "danke" findet sich - noch - nicht

"Durch eine klarere Sprache wollen wir die Akzeptanz in die Arbeit der Jobcenter erhöhen und damit mehr Vertrauen in unsere Entscheidungen aufbauen", sagt BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt. Er erhofft sich dadurch auch, dass die Anzahl der Widersprüche zurückgeht, "die Hartz-IV-Empfänger oft nur einlegen, weil sie die Bescheide nicht verstanden haben".


Am 1. August soll dann der nächste große Akt der Nürnberger Schreib-Revolution kommen: ein neuer Hartz-IV-Antrag, mit weniger Text, hellgrüner Farbe und vereinfachten Angaben zum Ankreuzen.


Anmerkung: Lassen Sie sich überraschen!

Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"

Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...