Donnerstag, 13. September 2018

Elektronischer Heilberufeausweis kommt



 
Die Einführung eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) liegt in der Zuständigkeit der Länder und wird von Nordrhein-Westfalen koordiniert.
Als Mitglied der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik werde das Bundesgesundheitsministerium über die Aktivitäten der Länder zum Aufbau des Registers informiert, heißt es in der Antwort (BT-Drs. 19/4185 – PDF, 90 KB) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 19/3929 – PDF, 128 KB) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Über das Gesundheitsberuferegister sollen die elektronischen Heilberufe- und Berufsausweise (eHBA/eBA) für Angehörige der nicht akademischen Gesundheitsberufe ausgegeben werden. Geplant sei, auch Rettungsassistenten mit elektronischen Heilberufeausweisen auszustatten. Zudem soll die Altenpflege zeitnah an die Telematikinfrastruktur angebunden werden. Auch Ärzte, Zahnärzte und Apotheker werden perspektivisch einen elektronischen Heilberufeausweis erhalten.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 660 v. 12.09.2018 juris

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