Der Bund der Steuerzahler fordert die Senkung der Steuerzinsen:
Deshalb unterstützt Der Bund der Steuerzahler die Länderinitiativen zu Steuerzinsen
Darum geht es: Gemäß § 233 ff. Abgabenordnung werden Steuernachforderungen und Steuererstattungen verzinst. Dabei gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, also sechs Prozent pro Jahr. Der hohe Zinssatz besteht bereits seit mehr als 50 Jahren. Da die allgemeinen Zinsen in den vergangenen Jahren stark gesunken sind, setzt sich der Bund der Steuerzahler für eine Anpassung des Zinssatzes auch im Steuerrecht ein. Dieser sollte auf 0,25 Prozent pro Monat bzw. drei Prozent pro Jahr sinken. „Weil es oft nicht in der Hand der Steuerzahler liegt, wann der Steuerbescheid verschickt oder die Betriebsprüfung abgeschlossen wird, ärgern sich die Steuerzahler über die hohen Zinsen“, betont Holznagel.
BdSt unterstützt Musterklage
Neben der politischen Forderung engagiert sich der Bund der Steuerzahler auch rechtlich für eine Verringerung des Zinssatzes und unterstützt deshalb die Musterklage eines Steuerzahlers aus Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren liegt aktuell dem Bundesfinanzhof vor (Az.: BFH – III R 25/17). Das oberste deutsche Steuergericht hatte bereits im April in einem summarischen Verfahren Zweifel an der Höhe des Zinssatzes geäußert. Zudem liegen dem Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden zum Thema vor. Anhand von Zahlen und Daten hatte der Verband in einer Stellungnahme gegenüber dem Gericht aufgezeigt, dass der geltende Zinssatz nicht mehr verfassungsmäßig ist.
Service-Hotline (kostenfrei) für interessierte Bürger: 0800/883 83 88
Quelle: Pressemitteilung des BdSt v. 05.09.2018 Bund der Stzeuerzahler
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