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Regierungsdefinition des Begriffes Heimat



 
Die Bundesregierung hat ihr der Namensgebung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) zugrunde gelegtes Verständnis des Begriffes "Heimat" erläutert.
In ihrer Antwort (BT-Drs. 19/3559 – PDF, 131 KB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 19/3294 – PDF, 140 KB) legt die Bundesregierung der Namensgebung und den Aufgaben des BMI "ein modernes Verständnis" des Heimatbegriffes zugrunde. "Das heißt, dieses Verständnis ist im freiheitlich-demokratischen Sinn zeitgemäß zu definieren: Heimat ist dort, wo sich Menschen wohl, akzeptiert und geborgen fühlen. Heimat hat nichts mit Enge zu tun, sondern gibt Orientierung und vermittelt einen festen Halt, die Herausforderungen des Lebens zu bestehen und nach vorne zu blicken", heißt es in der Antwort weiter. Wie die Bundesregierung darin ferner ausführt, ist "Heimatpolitik" als gemeinsame Gestaltungsaufgabe zu verstehen. Der "tiefgreifende Wandel unserer Zeit" bewege viele Menschen in ihrem Lebensalltag. Deutschland habe sich durch Globalisierung, Digitalisierung und Zuwanderung in den vergangenen Jahren stark verändert. Wenn Gemeinschaften vielfältiger werden, seien die Fragen der Identität und der Identifikation mit dem Land umso wichtiger. Die Antworten darauf müssten "im Kernbereich des Zusammenlebens normativ verbindlich" sein. Zu den unverrückbaren Werten zählten "nicht nur die Grundrechte als Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, sondern auch die Achtung und Wertschätzung der hier tradierten Lebensweise". "Heimat" heißt aber der Antwort zufolge "auch Zukunft und Verständnis", gesellschaftliche Veränderungen anzunehmen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. "Denn Heimat war und ist immer auch ein Raum sozialer Beziehungen, Ausgleich und Einbindung - Integration", schreibt die Bundesregierung. So verstanden sei "Heimat Lebensmöglichkeit und nicht nur Herkunftsnachweis". Den Angaben zufolge wird sich die neue Heimatabteilung des Ministeriums dem entsprechend zum einen "mit der Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes, der Identifikation mit unserem Land und der Integration beschäftigen". Sie gehe auf das Bedürfnis nach Gemeinschaft, Sicherheit im Alltag, kultureller Identität, Stabilität und einem guten Miteinander ein. Zum anderen werde sich die Abteilung Heimat mit strukturpolitischen Maßnahmen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse kümmern.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 565 v. 03.08.2018 juris

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