Durch eine Klausel in einem vorgefertigten Mietervertrag hatte sich eine Vermieter davon befreit, dem Mieter auf Verlangen eine Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen für das Finanzamt zu erteilen.
Hintergrund: Nach § 35a Einkommensteuergesetz können die mit Einkommensteuern belastete Bürger Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise geltend machen. Die Aufwendungen mindern dann das zu versteuernde Einkommen. Haushaltsnahe Dienstleistungen sind zBsp. Reparaturen von Handwerkern oder Aufwendungen für Reinigung oder Grünpflege.
Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 18.10.2017 Az 18 S 339/16 die Klausel für unwirksam gehalten und den Vermieter verpflichtet, die in der Nebenkostenabrechnung enthaltenen haushaltsnahen Dienstleistungen gesondert aufzuführen.
In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
-
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
-
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
-
Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen