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Mittwoch, 4. Oktober 2017
Kein Kindergeld für Kinder im Ausland
Ein Vater, der in Deutschland Hartz IV bezog wollte für sein Kind, dass bei seiner Mutter in Großbritannien lebt, Kindergeld erhalten. Ein Anspruch auf Kindergeld bestehe nicht, weil maßgeblicher Wohnort des Kindes hier nicht Deutschland sein, so dass vorrangig Leistungen aus Großbritannien in Anspruch genommen werden müssen, entschied das Finanzgericht Kiel 2.10.2017
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