alte Bundesländer und Berlin | neue Bundesländer | |||
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Höhe | Steigerung1 | Höhe | Stiegerung1 | |
ab 1.11.2017 | 10,20 € | - | 9,50 € | - |
ab 1.1.2018 | 10,55 € | 3,4 % | 10,05 € | 5,8 % |
ab 1.1.2019 | 11,05 € | 4,7 % | 10,55 € | 5,0 % |
ab 1.1.2020 | 11,35 € | 2,7 % | 10,85 € | 2,8 % |
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Freitag, 22. September 2017
Pflegebranche neuer Mindestlohn ab 2018
AM 1.November 2017 tritt die Pflegemindestlohnverordnung in Kraft. Ab dem 1. Januar 2018 erhalten Mitarbeiter in der Pflege mehr Geld, wenn sie bisher nur nach Mindestlohn bezahlt wurden. Wer bisher nach Tarif bezahlt wurde, und/oder als Fachkraft mehr verdiente ist, hiervon nicht betroffen.
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Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
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