Freitag, 22. September 2017

Pflegebranche neuer Mindestlohn ab 2018

AM 1.November 2017 tritt die Pflegemindestlohnverordnung in Kraft. Ab dem 1. Januar 2018 erhalten Mitarbeiter in der Pflege mehr Geld, wenn sie bisher nur nach Mindestlohn bezahlt wurden. Wer bisher nach Tarif bezahlt wurde, und/oder als Fachkraft mehr verdiente ist, hiervon nicht betroffen.

Die Erhöhungsschritte Tabelle:
alte Bundesländer und Berlinneue Bundesländer
HöheSteigerung1HöheStiegerung1
ab 1.11.201710,20 €-9,50 €-
ab 1.1.201810,55 €3,4 %10,05 €5,8 %
ab 1.1.201911,05 €4,7 %10,55 €5,0 %
ab 1.1.202011,35 €2,7 %10,85 €2,8 %

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