In seiner umfangreichen Stellungnahme fordert er unter anderem, die Zinsen für den Dispositionskredit bei Banken künftig auf 8% über dem Basiszins (derzeit -0,83%) zu begrenzen. Die Regelung solle auch für die Zinsen einer geduldeten Überziehung gelten. Die Länder wollen hierdurch erstmals eine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Dispozinsen schaffen, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv vor Überschuldung zu schützen.
Die Stellungnahme des Bundesrates werde nun der Bundesregierung übermittelt.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setze die europäische Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht um und solle ein hohes Verbraucherschutzniveau sicherstellen. Zudem führe er eine Beratungspflicht des Darlehensgebers in Fällen dauerhafter und erheblicher Kontoüberziehungen des Kreditnehmers ein.
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Gericht/Institution: | BR | |||
Erscheinungsdatum: | 25.09.2015 | Quelle: Quelle: Pressemitteilung des Bundesrats v. 25.09.2015 - juris |
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