Das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ist am 01.08.2015 in Kraft getreten.
Erstmalig ist es damit in Deutschland möglich, ein Bleiberecht für nachhaltige Integrationsleistungen zu erhalten. Ebenso wird die Bleibeperspektive für gut integrierte jugendliche und heranwachsende Ausländer ohne sicheren Aufenthaltsstatus deutlich verbessert.
Daneben hilt das Gesetz, bestehende Ausreisepflichten schneller und konsequenter als bisher durchzusetzen. Angesichts des derzeitigen Flüchtlingszustroms ist es notwendig, dass nicht schutzbedürftige Ausländer ohne Bleibeperspektive zügig in ihre Heimatländer zurückkehren. Dies gilt insbesondere für abgelehnte Asylbewerber aus den Staaten des Westbalkans.
Quelle: Newsletter des BMI v. 03.08.2015
Quelle : juris
Erstmalig ist es damit in Deutschland möglich, ein Bleiberecht für nachhaltige Integrationsleistungen zu erhalten. Ebenso wird die Bleibeperspektive für gut integrierte jugendliche und heranwachsende Ausländer ohne sicheren Aufenthaltsstatus deutlich verbessert.
Daneben hilt das Gesetz, bestehende Ausreisepflichten schneller und konsequenter als bisher durchzusetzen. Angesichts des derzeitigen Flüchtlingszustroms ist es notwendig, dass nicht schutzbedürftige Ausländer ohne Bleibeperspektive zügig in ihre Heimatländer zurückkehren. Dies gilt insbesondere für abgelehnte Asylbewerber aus den Staaten des Westbalkans.
Quelle: Newsletter des BMI v. 03.08.2015
Quelle : juris
Kommentare
Kommentar veröffentlichen