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Angehörige von Heimbewohnern haften nicht unbegrenzt



Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, daß Angehörige oder Betreuer nicht unbegrenzt für Kosten eines Pflegeplatzes einstehen müssen. Im Streit steht zudem, ob eine Mithaftung bei Pflegeverträgen überhaupt zulässig ist.
Das kennt jeder: Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer werden von den Pflegeeinrichtungen unter Druck gesetzt, bis sie sich an den oft unglaublich hohen Kosten für den Pflegeplatz beteiligen, wenn ihr Pflegling es selbst finanziell nciht kann. Unübersichtliche Heimverträge, denen dann auch noch eine Schuldbeitrittserklärung untergelegt ist, werden häufig ohne gelesehn worden zu sein unterzeichnet. Das böse Erwachen ist dann vorprogrammiert: mehrer tausend Euro Eigenanteil aber auch ein vom heimbewohner verursachter hoher Schaden können Angehörige und deren Familien und auch die ehrenamtlichen Betreuerin den finaziellen Ruin treiben.

Die begrüßenswerte Entscheidung des OLG Zweibrücken ist noch nicht rechtskräftig: jetzt wird der Bundesgerichtshof (BGH) über die Abwälzung der hohe Kosten der Heimunterbringung auf Angehörige oder ehrenamtliche Betreuer entscheiden
OLG Zweibrücken

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