Der Bundesrat hat am 11.10.2013 der Erhöhung der Regelsätze für die rund 6,1 Mio. Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt.
Vorgesehen ist ein Anstieg um 2,27%. Alleinstehende erhalten
somit ab Januar 2014 einen Betrag von 391 Euro und damit neun Euro mehr
als bisher. Nach einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 2010
(BVerfG, Urt. v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) sind
die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.
Weitere Informationen
Verordnung
zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach
§28a SGB XII maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage
zu §28 SGB XII für das Jahr 2014 -
Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2014, RBSFV 2014 (BR-Drs.
673/13) (PDF, 569 KB)
Quelle: juris
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