Blinde beziehungsweise ihre Eltern können nicht generell lebenslang Kindergeld beanspruchen. Trotz ihrer generell angenommenen „Hilflosigkeit“ stehen ihnen ausreichend Erwerbsmöglichkeiten offen, um selbst ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, wie das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 23. Mai 2013 entschied (Az.: 14 K 2164/11 Kg). Danach schließt allerdings der Bezug von Hartz-IV-Leistungen das behinderungsbedingte Kindergeld nicht generell aus.Weiter: Recht & Gesetz - JuraForum.de
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Sonntag, 16. Juni 2013
FG Düsseldorf: kein lebenslanges Kindergeld für Blinde - Hartz-IV-Bezug schließt Behinderten-Kindergeld aber nicht aus
FG Düsseldorf, Urt. v. 23.05.2013 - 14 K 2164/11 Kg - Revision zugelassen
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