Bundesregierung: Hartz IV-Bezieher dürfen Einkommen verheimlichen , sofern die Muneten vom Verfassungsschutz kommen.
Versteuern muss man diese Einnahmen auch nicht!
Quelle: hier
Anmerkung: Ist das korrekt ? Können sich andere nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen?
Verfasst wurde der Beitrag von Detlef Brock- Sozialberater
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Diese Gelder werden ja bereits durch die VS-Ämter offenbar pauschal besteuert (mit 10 %). Inwieweit diese Pauschalisierung zulässig ist, unabhängig vom Resteinkommen, kann ich jetzt nicht beurteilen.
AntwortenLöschenHinsichtlich des Sozialleistungsbetrugs nach § 263 StGB könnte aber durchaus ein Rechtfertigungsgrund gegeben sein. Mangels gesetzlicher Grundlage sehe ich aber dennoch eine vollkommen unnötige Unsicherheit bei dieser Praxis in strafrechtlicher Sicht.
Aus sozialrechtlicher Sicht ist diese Praxis bei SGB II-Beziehern schlichtweg nicht zu akzeptieren, da eine Ungleichbehandlung darstellt und vor allem weil die gesetzlichen Voraussetzungen für den Leistungsbezug, die Hilfsbedürftigkeit, hier schlichtweg umgangen werden.
Es liegt auch ein klarer Fall des § 48 SGB X und wohl regelmäßig des § 45 SGB X vor, wobei es dann zu Rückforderungen bis zu 10 Jahren kommen kann. Ebenso dürfte ein Schadensersatzanspruch der jeweiligen Jobcenter ggü. den VS-Behörden existieren.
Wer schnüffelt, wird belohnt. Jedem Interesse recht getan, ist eine Kunst... die keiner beherrscht.
LöschenSchadensersatzanspruch... greift nur bei privatrechtlichen Konstruktionen. Das offenbart, wie die BRD organisiert ist. Und dass die UCC-Klage des OPPT rechtlich durchgreift. Schön, dass Sie das so deutlich, geradezu unmissverständlich bestätigen.
Och menno...
AntwortenLöschenFür einen kurzen Moment dachte ich, der VS würde Arbeytslose dafür bezahlen, Informationen über verfassungsfeindliche Aktivitäten der Jobcenter zu liefern.^^
JuuHuu!
AntwortenLöschenSupi!
"Von wem sind die 500 Euro auf Ihrem Konto?"
"PSSST! Verfassungsschutz!"