Mittwoch, 27. März 2013

Stellungnahme des DRB zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Gerichten

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BT-Drs. 17/12634) Stellung genommen.

Quelle und weiterlesen:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"

Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...