Den Antrag und weitere Info, warum man davon ausgeht, dass Leistungsenpfänger nach dem SGB 2 einen Leistungsanspruch auf Kostenübernahme für eine Brille haben, finden Sie hier:
Musterantrag zur Kostenübernahme für eine Brille hier:
Anmerkung: Man darf sehr gespannt sein, wie diese Antzräge beschieden werden - der Klageweg dürfte eröffnet sein.
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Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
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Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
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Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...
Ich finde, den Antrag auf Brille, mit Verweis auf einen Abgeordneten grenzwertig!
AntwortenLöschenDürfte genau in die Richtung gehen, dass eben jener Schiewerling nicht wußte, weder auf welcher Grundlage man die Regelsätze berechnet noch dass die Sonderbedarfe für Hartz-IV-Bezieher beinahe vollständig gestrichen wurden.
Peinlich.
Immerhin sitzt Schiewerling im für Hartz IV zuständigen Ausschuss für Arbeit und Soziales.
Das ist nicht peinlich, das ist eine Katastrophe.
AntwortenLöschenUnd leider anscheinend auch symtomatisch für die Arbeit im Parlament: Nur oberflächliches Wissen, aber Expertentum vortäuschen, und darauf "aufbauend" Entscheidungen treffen.