Das Inaussichtstellen eines Gründungszuschusses per E-Mail, das die Voraussetzungen einer Zusicherung zwar nicht erfüllt, beim Antragsteller aber gleichwohl ein berechtigtes Vertrauen in die Fördervoraussetzungen begründet, kann das Entschließungsermessen auf Null reduzieren.
Ändern sich die gesetzlichen Voraussetzungen, ist die Agentur für Arbeit in einem solchen Fall in der Pflicht, den Antragsteller zu informieren, so dass er sein Verhalten danach ausrichten und zulässige Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen kann (hier: Gesetzesänderung zum 01.01.2012).
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 17.01.2013 - S 16 AL 949/12
Hinweis: Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2012 - S 16 AL 726/12
Entgegen der Behauptung der Agentur für Arbeit- drängte - sich eine Beratung gegenüber dem Arbeitslosen förmlich auf - Verletzung der Beratungspflicht
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
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