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Gericht rügt internen Mietspiegel des Landkreises - Gericht bemängelt das Verhalten des Jobcenters - Fehler der Verwaltung dürften nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen sagt der Richter

Urteil: Jobcenter muss Familie höhere Miete zahlen 


Eine Schlappe hat das Jobcenter des Landkreises Northeim jetzt vor dem Sozialgericht Hildesheim einstecken müssen.

Das Gericht verurteilte das Jobcenter dazu, einer Familie in Bodenfelde, die Hartz-IV-Leistungen bezieht, eine höhere Mietentschädigung zu zahlen.

Dem Zweipersonenhaushalt sprach das Gericht 23 Euro monatlich mehr zu, was dem tatsächlichen Kosten von 440 Euro monatlich (mit Heizung) entspricht.

Auswirkungen dürfte das Urteil nach Ansicht des die Kläger vertretenden Rechtsanwalts Sven Adam (Göttingen) jedoch auch auf andere Fälle haben.

Grund:

Der Hildesheimer Sozialrichter bemängelte generell die Vorgehensweise des Jobcenters, selbst ermittelte oder übernommene Vergleichsmieten anzugeben und daraus abgeleitet Höchstgrenzen für zu gewährende Kosten der Unterkunft festzulegen.

Rechtsanwalt Adam: „Na klar hat das Auswirkungen auch auf künftige Fälle.

Das Gericht hat deutlich gemacht, dass das seit dem 1. März 2012 angewendete Konzept des Landkreises einer rechtlichen Prüfung nicht Stand hält. Andere Verfahren werden sich an diesem Urteil messen lassen müssen.“

Laut der Urteilsbegründung hat das Jobcenter des Landkreises Northeim zwar eine Tabelle mit Quadratmeterpreisen von Vergleichswohnungen vorgelegt.

Die Art der Ermittlung genüge jedoch nicht den Anforderungen eines schlüssigen Konzeptes, wie es die Sozialrechtsprechung vorschreibe.

Es fehlten zum Beispiel nachvollziehbare Angaben, welche Standards diese Wohnungen haben.

Auch Nachfragen des Gerichts erbrachten keine Klarheit, da das Jobcenter trotz Bitten des Richters am 3. Januar 2013 keinen Vertreter zum tags darauf anberaumten Gerichtstermin schickte.

Zuvor schon, genauer am 21. Dezember 2012, habe das Jobcenter dem Gericht eine Abfuhr erteilt, dass es 5000 elektronisch gespeicherte Datensätze zur Ermittlung der Wohnungs-Preise nicht übermitteln könne.

Es habe nur eine Mitarbeiterin Zugriff und die sei urlaubsbedingt nicht anwesend.

In der Begründung bemängelt das Gericht dieses Verhalten des Jobcenters und lässt offen Unverständnis darüber durchblicken.

So schreibt der Richter in der Begründung:

 „Es ist undenkbar, dass im Verantwortungsbereich des Beklagten (in diesem Fall das Jobcenter, Anm. d. Red.) nur eine einzige Person Kenntnis über die Berechnung angemessener Unterkunftskosten hat.“

Auch habe sich der Beklagte durch Fernbleiben an der mündlichen Verhandlung weitere Fragen entzogen und keinerlei Ermittlungsansätze für das Gericht aufgezeigt.

Fehler der Verwaltung dürften nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen, heißt es in dem Urteil des Sozialgerichts weiter.

Deshalb müsse das Jobcenter die Kosten der Unterkunft voll übernehmen, da sie angemessen seien. (goe)

Das sagt das Jobcenter: Bitte weiterlesen.


Anmerkung: Unfassbar, wie in diesem Jobcenter gearbeitet wird - Leider kein Einzelfall.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.

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