Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Beschluss vom 13.02.2013 - L 2 AS 42/13 B rechtskräftig
Auch eine Betriebskostenrückzahlung, die dem Hilfebedürftigen nicht ausgezahlt worden ist, sondern die mit einer künftigen Mietforderung verrechnet worden ist, bewirkt einen "wirtschaftlichen Zuwachs", weil sie die entsprechende Verbindlichkeit verringert (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 4 AS 132/11 R).
Nach der Sonderregelung zur Einkommensanrechnung von Rückzahlungen und Guthaben des § 22 Abs. 3 SGB II ist allerdings abweichend vom tatsächlichen "Zufluss" des Einkommens für die Einkommensanrechnung erst der Monat nach der Rückzahlung oder Gutschrift maßgeblich.
Erst die in diesem Monat entstehenden Aufwendungen werden gemindert (vgl. auch BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R, RdNr. 18).
Anmerkung: Bei der Anrechnung von Betriebskosten-Guthaben nach § 22 Abs. 3 SGB II kommt es - nicht auf den Entstehungszeitpunkt an(vgl. dazu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.11.2012 - L 20 AS 861/12).
Rechtstipp: BSG, Urteil vom 16.05.2012,- B 4 AS 132/11 R
Leitsatz:
Wird ein Betriebskostenguthaben vom Vermieter in voller Höhe gegen Mietrückstände aufgerechnet, so mindern sich die Aufwendungen für Unterkunftskosten im Folgemonat nicht, wenn der Leistungsberechtigte das Guthaben aus Rechtsgründen nicht realisieren kann
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock.
In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
Samstag, 23. Februar 2013
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
-
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
-
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
-
Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen