Montag, 22. Oktober 2012

Arbeitsgericht Berlin: Zahnarzt darf Azubi nicht wegen Kopftuchs ablehnen - Drei Gehälter für Diskriminierung

ArbG Berlin, Urt. v. 28.03.2012 - 55 Ca 2426/12
Wird eine Bewerberin um eine Ausbildungsstelle als Zahnarzthelferin wegen des Tragens eines islamischen Kopftuches abgelehnt, steht ihr eine Entschädigung wegen Diskriminierung zu.

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