Montag, 6. August 2012

Nicht alles ist Einkommen, was die Jobcenter für Einkommen halten

Werden die Vorauszahlungen an den Stromlieferanten aus der Regelleistung erbracht, so ist eine Rückzahlung des zuviel geleisteten Vorschusses mit der Endabrechnung nicht als Einkommen anzurechnen.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=147838&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

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