Mittwoch, 29. August 2012

Kein Ausschluss für ausländische Staatsangehörige mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Bundeserziehungs- und vom Bundeselterngeld


Das BVerfG hat den Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Bundeserziehungsgeld und vom Bundeselterngeld für verfassungswidrig erklärt.


BVerfG,Beschlüsse vom 10.07.2012,1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10,und 1 BvL 3/11.


http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-065.html






2 Kommentare:

  1. Da klatscht in letzter Zeit unseren tollen Politikern ja eine Backpfeife nach der anderen schallend auf die Wangen und Backen.
    Soll ich das nun gut finden, weil vom BVerfG so entschieden oder schlecht, weil von der Politik fernab jeglicher Erwägung der Grundrechte gemacht??

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    1. Ich kann beiden Seiten etwas abgewinnen.
      Gut, weil unsere gewählten Volksvertreter so wieder einmal ihre Unfähigkeit beweisen.
      Schlecht, weil die gemachten Gesetze, welche "Expertenkommissionen" zusammenstricken, auf Kosten der Bürger richtiggestellt werden müssen.
      Aber wir wurden ja in`s Koma regiert, deswegen kein Aufschrei, hohe Umfragewerte für unsere geschätzte Kanzlerin.

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