Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes ist das bestehende System eines Vorrangs von Unterhaltsvorschussleistungen und Wohngeld vor den Leistungen der Grundsicherung intransparent und ineffizient.
Das schreibt der Bundesrechnungshof in einer Unterrichtung (17/10322). Er sieht es „als wenig systemgerecht an“, wenn der Bund seine Ausgaben für die Grundsicherung der leistungsberechtigten Kinder nahezu vollständig zurück hält, „während er auf der anderen Seite die Ausgaben für Unterhaltsvorschuss und Wohngeld in Höhe von 252 Millionen Euro zu leisten hat.“ Die zuständige Bundesministerin wolle an dem bestehenden System festhalten, „obwohl es leistungsträger und Leistungsberechtigte belastet“, heißt es weiter.
Der Bundesrechnungshof bleibt seiner Unterrichtung zufolge bei seiner Empfehlung, „den Vorrang anderer Sozialleistungen vor der Grundsicherung entfallen zu lassen.
“ Weiter heißt es, dass diese Empfehlung auch für künftige Sozialleistungen gelten solle, die gewährt und auf den Grundsicherungsanspruch angerechnet werden können. So könne die Empfehlung auch bei der geplanten Einführung eines Betreuungsgeldes berücksichtigt werden, „um von vornherein einen weiteren unnötigen Bürokratieaufwand zu vermeiden.“
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_08/2012_372/06.html
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