BSG, Urteil vom 22.08.2012,- B 14 AS 103/11 R -
Kassel (dpa) Zinsen aus angelegtem Schmerzensgeld werden auf Hartz IV angerechnet. Das hat am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Solche Zinsen seien zu Recht als Einkommen anrechenbar, sagte der Vorsitzende Richter.
http://www.moz.de/nachrichten/deutschland/artikel-ansicht/dg/0/1/1034528/
Anmerkung von Willi 2:
Damit ist das Bundessozialgericht nicht der Auffassung der Vorinstanz gefolgt, wonach Zinsen aus Schmerzensgeld bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) geschützt bleiben, denn zwischen dem Schmerzensgeld selbst und den aus ihm erzielten Zinsen besteht ein untrennbarer Zusammenhang
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Urteil vom 21.03.2011, - L 20 AS 22/09 -
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/08/zinsen-aus-schmerzensgeld-bleiben-bei.html
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Ich würde Schmerzensgeld auf ein Festgeld-Konto anlegen, um die Abgrenzung zum Vermögen deutlich zu machen. Festgeld-Konto mit monatlicher Zinszahlung, um den Freibetrag von 10€/Monat
AntwortenLöschenabzuschöpfen.