Mittwoch, 4. Juli 2012

Verschuldete Kunden dürfen von Banken nicht abkassiert werden.

Seit 01.01.2012 wurde der Pfändungsschutz für Sozialleistungen dahingehend eingeschränkt, dass diese nur auf einen Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geschützt. Banken sind verpflichtet, sogenannte Guthabenkonten auf Antrag  des Kunden in ein P-Konto umzuwandeln.

Banken sahen darin eine gute Gelegenheit, den ohnehin verschuldeten Bankkunden mit Extragebühren zu belohnen. Dies untersagte das OLG Bremen der Sparkasse Bremen.

http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/Sparkasse_Bremen_OLG_Bremen_2_U_130_11.pdf

1 Kommentar:

  1. Angegebener Link funktioniert nicht.
    Deshalb hier: http://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen88.c.3836.de&asl=bremen88.c.2335.de
    und hier:
    http://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/2-U-11-130%20anonym.pdf

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