Sonntag, 15. Juli 2012

Keine zuschussweise Gewährung von ALG II, wenn das Hausgrundstück verwertbares Vermögen ist,das bei der Feststellung von Hilfebedürftigkeit zu berücksichtigen ist

BSG,Urteil vom 12.07.2012,- B 14 AS 158/11 R -

Das im Eigentum des Klägers stehende Hausgrundstück ist verwertbares Vermögen, das bei der Feststellung von Hilfebedürftigkeit zu berücksichtigen ist. Die Gesamtfläche des Hauses von 174 qm überschreitet die Angemessenheitsgrenze des § 12 Abs 3 Satz 1 Nr 4 SGB II; das Haus zählt deshalb nicht zum sog Schonvermögen.


Es ist zudem trotz der Belastung mit einem Wohnrecht der Eltern verwertbar,weil es durch Beleihung verwertbar war.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2012&nr=12556

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