Sozialgericht Dortmund ,Urteil vom 24.04.2012,- S 29 AS 17/09 -
Auf welche Vorschriften des SGB II sich ein Anspruch für die Erstattung von umzugsbedingten Doppelmieten stützt, ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt.
Die Mehrzahl der Landessozialgerichte (Bayrisches LSG – L 16 B 665/08 und L 7 AS 99/06; LSG Sachsen-Anhalt – L 5 AS 331/11 ER - tendieren dazu, § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II a. F. jetzt § 22 Abs. 6 SGB II als maßgebliche Anspruchsgrundlage zu sehen; die durch einen Umzug übergangsweise entstandenen doppelten Mietbelastungen werden den Wohnungsbeschaffungskosten zugeordnet.
Doppelte Mietaufwendungen sind Wohnungsbeschaffungskosten im Sinne von § 22 Abs. 6 SGB II.
In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
-
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
-
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
-
Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen