Montag, 16. Juli 2012

Der Anspruch auf Weiterzahlung der Leistungen nach einem Zuständigkeitswechsel aus § 2 Abs. 3 SGB X besteht nur in dem Umfang, in dem die weitere Erbringung der Leistungen auch nach materiellem Recht rechtmäßig erfolgt

SG Augsburg , Urteil vom 21.06.2012, - S 15 AS 664/11 -

Zu den danach zu beachtenden Regelungen gehören auch die Regelungen über die ungenehmigte Ortsabwesenheit gemäß § 7 Abs. 4a SGB II. Für die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung kommt es dabei ausschließlich auf das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen gegenüber dem bisher zuständigen Leistungsträger an, der die beantragte Vorleistung erbringen soll.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?doc.id=JURE120013229&st=ent&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint

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