Freitag, 29. Juni 2012

Landessozialgericht Baden-Württemberg ,Urteil vom 22.05.2012,- L 13 AS 3213/11 -

Sind die zur Finanzierung des Eigenheims abgeschlossenen Darlehensverträge durch den Darlehensgeber gekündigt worden, stellt der vom Darlehensgeber geltend gemachte Verzugsschadensersatz keine tatsächliche Aufwendung für die Unterkunft i.S. des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II dar.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152260&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

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