Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Urteil vom 09.05.2012,- L 12 AS 1464/11 -
Nicht allein die Wohnfläche der selbst genutzten Wohnung, sondern die Wohnfläche des gesamten Eigentums ist maßgeblich (vgl. BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 99/11 R; ebenso Urteil des erkennenden Senats vom 12.12.2007 - L 12 SO 12/07; LSG NRW Urteil vom 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 Rn 27; Löns in Löns/Herold-Tews, a.a.O., § 12 Rn 25).
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152783&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Donnerstag, 21. Juni 2012
Keine zuschussweise Gewährung von ALG II, denn das Zweifamilienhaus ist nicht gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB II von der Verwertung ausgenommen, da es sich nicht um ein durch diese Vorschrift privilegiertes selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung handelt
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