Dresden – „Ein Mensch lernt wenig von seinem Siege, aber viel von seiner Niederlage....“ sagt ein Japanisches Sprichwort. Ganz anders sieht das offenbar das Jobcenter Dresden.
Die wollen lieber nicht von jemanden lernen, der sie vor Gericht besiegt. Schon gar nicht von dem Dresdner Anwalt Gerhard Rahn (38), einem erwiesenen Experten in Sachen Hartz IV.
Der Anwalt bearbeitet pro Jahr 800 Hartz IV-Klagen. Er gewann schon vor dem Bundessozialgericht gegen das Jobcenter. Am 14 Juni sollte Rahn als Dozent an der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Jobcenter-Mitarbeiter (darunter auch fünf Dresdner) zur
aktuellen Rechtssprechung im SGB II schulen.
DOCH PLÖTZLICH HAT ER DEN JOB LOS!
Rahn: „Auf meinem Tisch lag schon der unterschriebene Honorarauftrag. Da rief die Akademie an, stornierte den Auftrag. Hinter vorgehaltener Hand teilte man mir mit, dass das Jobcenter gedroht habe, seine Mitarbeiter nicht schulen zu lassen, wenn ich der Dozent sei.“
Das Jobcenter Dresden bestätigte gegenüber BILD: „Wir haben zu bedenken gegeben, dass es bei der Behandlung von Einzelfällen insofern zu Interessenskonflikten kommen könnte, da Herr Rahn eine große Anzahl von Klagen gegen das Jobcenter führt.“
Anmerkung vom Sozialrechtsexperten Rechtsanwalt Ludwig Zimmermann: Ich machen den Job gerne in Dresden.
http://www.bild.de/regional/chemnitz/rechtsanwalt/jobcenter-lehnt-hartz-4-anwalt-ab-24425768.bild.html
In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
-
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
-
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
-
Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...
Vielleicht wollten die den Sozialrechtsexperten Zimmermann engagieren?
AntwortenLöschenWenn der Auftrag storniert wurde, dürfte ja zumindest ein Ausfallhonorar in Form eines Schadensersatzes drin sein...
AntwortenLöschenFür viele Mittäter im Arbeitszentrum (JC),wäre die Wahrheit sicher nicht zu verkraften gewesen! Die Wahrheit,dass auch Hartz-Opfer ihre Rechte haben und sie kennen sollten!
AntwortenLöschenWenn Anwälte wollten könnten sie bundesweit im Netz auch über Rechtsfragen diskutieren. Nur tut das in diesem Lande keiner, da jeder RA Angst hat nie wieder als RA Geld zu verdienen, sollte er sich in Grundlagenfragen mit dem System anlegen.
AntwortenLöschenForschung und Lehre sind frei. Wenn man zumindest im Armenrecht das nicht praktizieren will, sind einem Arme eben doch nichts wert.