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Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
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Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
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Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...
Hm, es gibt also auch im Jahre 2012 »Sanktionen nach dem SGB II« ? Gut zu wissen. Ich nehme mal an, der Rest vom Aufsatz wird wohl entbehrlich sein. Mehr braucht man wohl nicht zu wissen und kann es ja auch noch nicht. Da man den Aufsatz nicht frei lesen kann, hätte man sich die Verlinkung eigentlich sparen können. Durch den Hinweis: ZumSanktionsaufsatz - werden ja nur falsche Erwartungen beim Leser geweckt. Wer das Heft nicht im Abo, oder in der UNI Zugriff darauf hat, müßte es sonst extra nachträglich bestellen. Ob der Aufsatz es Wert ist, weiß man ja nicht. Ein Vorgänger-Aufsatz von Klaus Lauterbach, vors. Richter am LSG Halle, NJ 2008.06, war ja frei verfügbar. Also zukünftig bitte eindeutiger formulieren, um nicht falsche Erwartungen zu wecken.
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