Ich war in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren wegen Herstellung der aufschiebenden Wirkung (Sanktion) vor dem SG Hildesheim tätig. Leider konnte ich für meinen Mandanten nichts mehr tun, weil der Sanktionszeitraum abgelaufen war.
Der Aufwand war leicht unterdurchschnittlich, so dass ich eine Gebühr iHv 200 € geltend gemacht habe. Ich habe Antrag auf Prozesskosten am 7.12. 2011 gestellt und heute war der Betrag auf meinem Konto verbucht.
Scheinbar eine Selbstverständlichkeit. Anders im Land Brandenburg! Hier ein aktuelles Beispiel: Auf meinen Antrag vom 3. Januar 2011 in Höhe von 499,80 €, entschieden und gezahlt wurden am 14.12.2011 204,68 €.
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