1. Sozialgericht Bremen, Beschluss vom 25.11.2011, - S 22 AS 1833/11 ER -
Zur Leistungspflicht des SGB II-Trägers nach § 44a Abs. 1 Satz 7 SGB II bei zweifelhafter Erwerbsfähigkeit des Hilfesuchenden
Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung darf der SGB-II-Träger fehlende Erwerbsfähigkeit nicht annehmen, ohne den zuständigen Sozialhilfeträger eingeschaltet zu haben (BSG, (Urteil vom 07.11.2006, Az.B 7b AS 10/06 R;Schmacher in: Oestreicher, SGB II/SGB
XII, § 44a Rn.40).
http://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/media.php/13/S_22_AS_1833_11_ER_ER-BESCHLUSS_20111125_140234Anonym.pdf
2. Sozialgericht Bremen, Urteil vom 04.11.2011, - S 21 AS 1011/09 -, Berufung zugelassen
Die seit dem 01.01.2009 geltenden Tabellenwerte zu § 12 WoGG sind nicht um einen Sicherheitszuschlag von 10% zu erhöhen(anderer Auffassung z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 31.01.2011,Az. L 7 AS 1383/10 B; Beschluss vom 12.08.2011, Az. L 15 AS 173/11 B ER).
http://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/media.php/13/21_AS_1011_09_URTEIL_20111130170247Anonym.pdf
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles
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