Das Bundesverfassungsgericht hat das SG Hildesheim verurteilt, weil über 4 Jahre Dauer bei einem "Hartz IV"-Verfahren gegen Art. 19 Abs. 4 GG verstößt (Verletzung effenktiven Rechtsschutzes).
BVerfG, B. v. 27.09.2011 - 1 BvR 232/11
Die BVerfG-Entscheidung (PDF; 2,82 MB)
http://www.herbertmasslau.de/mediapool/5/50745/data/1_BvR_232_11.pdf
Anmerkung: Unser Dank gilt Willy V. für die Bereitstellung .
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles
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Welch Erfolg für Herbert Masslau .... Glückwunsch!
AntwortenLöschenZumindest hat das SG Hildesheim einen "auf´n Dez" bekommen :-)
Was dem Ganzem aber einen faden Beigeschmack aufsetzt, ist, dass ihm TROTZ ANERKANNTER überlanger Verfahrensdauer KEINE Ausgleichzahlung zuteil wird.
Hallo,
Löschenich habe ähnliche Probleme mit dem SG Hi. Es entsteht der Eindruck, dass hier einige Verfahren sehr sehr lange dauern.
Der Gesetzgeber überlässt den Gerichten die Auslegung der Begriffe von Angemessenheit.
AntwortenLöschenDarüber hinaus wenden die Jocenter alle Urteile zu ihren Gunsten sofort an und
Urteile zu Gunsten der Betroffenen werden als Einzelfallentscheidungen ausgelegt .
Heißt dann im Klartext
jeder Einzelne muß wieder und wieder um die gleiche Sache für sich Klage erheben
mit entsprechenden Klagezeiten von bis zu 4 Jahren mitlerweile.
Diese Überlänge der Klage
ist von der Politik durchaus unausgesprochen erwünscht , bleiben die meisten Kläger
doch wirtschaftlich dabei auf der Strecke.
Unser Recht wird damit unerträglich gedeht und von der Politik behindert.