Ob der Grundsicherungsträger eine Betriebskostennachforderung zu übernehmen hat, beurteilt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der tatsächlichen Verursachung der Kosten.
Anmerkung von Dr. Andy Groth, RiLSG zu: BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 12/10 R
http://www.juris.de/jportal/portal/t/1htp/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000011511&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Anmerkung: Mehr Geld für Hartz IV - Empfänger -Stromkosten für die Heizungspumpe- Kosten der Öltank- sowie der Kessel- und Brennerreinigung - Kosten für eine Gebäudeversicherung und Kosten für eine Gebäudehaftpflichtversicherung
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/mehr-geld-fur-hartz-iv-empfager.html
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles
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