1. Bayerisches Landessozialgericht Urteil vom 20.10.2011, - L 7 AS 643/11 -
Einstiegsgeld kann nach § 16b SGB II nur gewährt werden, wenn dies vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt wurde.
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2. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss vom 26.10.2010, - L 3 AS 181/10 B -
21 Abs. 6 SGB II ist die einzige Rechtsgrundlage im Bereich des ALG II für die Übernahme der Kosten für Nachhilfeunterricht(jetzt § 28 Abs. 5 SGB II).
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3. Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 20.10.2011, - L 5 AS 87/08 -
Aufhebungs - und Rückforderungsbescheid ist rechtswidrig, wenn die Ehefrau des Leistungsbeziehers nicht erkennen konnte, dass der Ehemann auch für sie Leistungen beantragt hatte und bezog.
Eine Zurechnung des Verschuldens nach allgemeinen Regeln (§§ 166, 278 BGB) unter volljährigen Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft kann jedenfalls nicht über § 38 SGB II begründet werden.
Denn § 38 SGB II ist kein Fall gesetzlicher Vertretung, sondern normiert lediglich die Vermutung des Vorhandenseins einer Vollmacht. Diese Vermutung erfasst nur die Antragstellung und die Entgegennahme der Leistungen; weitergehende Wirkungen entfaltet § 38 SGB II nicht (zuletzt BSG, Urt. v. 7.7.2011 – B 14 AS 144/10 R-).
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4. Landessozialgericht Hamburg Urteil vom 27.10.2011, - L 5 AS 342/10 -
Hartz IV - Empfänger hat Anspruch auf neue Kleidung bei nachgewiesener starker Gewichtsveränderung
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5. Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 26.10.2011, - L 2 AS 4330/11 B -
Neuer Hartz-IV Regelsatz ist nicht verfassungswidrig
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6. Sozialgericht Hildesheim Beschluss vom 08.09.2011, - S 54 AS 1404/11 ER -
Zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gehören - Stromkosten - , die durch den Betrieb von Nachtspeicheröfen entstehen. Die Position "Grundpreis" ist dagegen als KdU nicht übernahmefähig; es handelt sich um die Grundgebühr für einen einfachen Stromzähler, die auch von Leistungsberechtigten ohne Wohnung mit Nachtspeicheröfen aus der Regelleistung zu bestreiten ist.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146215&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
7. Sozialgericht Hildesheim Beschluss vom 06.10.2011, - S 26 AS 1548/11 ER -
Keine Leistungen nach dem SGB II als Zuschuss, denn das allein vom Antragsteller bewohnte Haus mit einer Fläche 115 qm ist nicht mehr als angemessener Wohnraum anzusehen.
Der Anspruch auf Leistungen scheitert daran, dass er Erbbauberechtigter eines selbst genutzten Hausgrundstücks ist, das verwertbares Vermögen ist.
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8. Sozialgericht Lüneburg Beschluss vom 29.06.2011, - S 45 AS 257/11 ER -
1. Keine Anwendung des -Bundesweiten Heizspiegels-, wenn die bewohnte Doppelhaushälfte der Antragsteller bei zwei Geschossen lediglich über eine Wohnfläche von 130 m² verfügt.
2. Erhöhung der angemessenen Wohnfläche für Alleinerziehende ist bei der Feststellung der angemessenen Wohnkosten zu berücksichtigen.
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Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles .
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