Sozialgericht Neuruppin Beschluss vom 22.08.2011, - S 26 AS 1233/11 ER -
Eine Zusicherung kann nur dann erteilt werden kann, wenn die neue (noch beziehbare) Unterkunft konkret bezeichnet ist.
Mit der Zusicherung nach § 22 Abs 4 SGB II kann nur dann eine Einzelfallregelung im Sinne des § 31 SGB X)getroffen werden, wenn auch die künftigen Unterkunftskosten der Höhe nach bestimmt sind.
Die abstrakte Feststellung der Erforderlichkeit eines Umzuges oder des Angemessenheitswertes im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Grundsicherungsträgers ist weder in § 22 Abs. 4 SGB II noch in § 22 Abs. 6 SGB II vorgesehen (vgl. zur Rechtslage vor dem 01. April 2011 auch Bundessozialgericht, Urteil vom 06. April 2011 – B 4 AS 5/10 R-).
Anmerkung: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Beschluss vom 04.07.2011, - L 5 AS 956/11 B ER –
http://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/08/jobcenter-sind-ungeachtet-der.html
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
Sonntag, 4. September 2011
Den Antragstellern steht für die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes begehrte Erteilung einer Zusicherung im Sinne des § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II sowie einer Zusicherung gemäß § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II kein Rechtsschutzbedürfnis mehr zur Seite, nachdem die in Aussicht genommene Wohnung zwischenzeitlich nicht mehr zur Verfügung steht und damit ein erledigendes Ereignis eingetreten ist.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
-
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
-
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
-
Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen