Nach deutschem Urheberrecht sind Gesetze und Gerichtsentscheidungen in Deutschland „gemeinfrei“, d.h. jeder darf sie kostenlos kopieren und veröffentlichen. Denn die Urheber der Urteile – die Richter – werden für ihre Arbeit von der Solidargemeinschaft der Steuerzahler bezahlt. In der Praxis wird der Zugang zu Judikaten über das Internet in Deutschland allerdings erheblich erschwert: Bund und Länder haben mit Datenbankbetreibern – allen voran der Juris GmbH – exklusive „Lieferverträge“ geschlossen.
Hierüber hat jüngst der SPIEGEL ausführlich und gut recherchiert berichtet (Jura-Datenbanken: So verdienen Finanzinvestoren am Verkauf deutscher Urteile).
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,755813,00.html
Wer sich weiter informieren will, dem sei der Beitrag im Blog De Legibus „Juris im Spiegel des SPIEGEL“ mit zahlreichen weiterführenden Links empfohlen.
http://blog.delegibus.com/2011/04/12/juris-im-spiegel-des-spiegel-2/
Weiter: Das Geschäft mit dem Verkauf deutscher Gerichtsurteile – und die Alternativen! « Sozialberatung Kiel
http://sozialberatung-kiel.de/2011/09/03/das-geschaft-mit-dem-verkauf-deutscher-gerichtsurteile-und-was-sich-dagegen-tun-lasst/
Der Sozialrechtsexperte bedankt sich bei Willy V. für die Übersendung des Artikels.
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
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