Mittwoch, 17. August 2011

Geschwindigkeit der Bearbeitung von Prozesskostenhilfeanträgen

ist doch sehr unterschiedlich. Die schnellste Bewilligung war bei mir in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht. Innerhalb von 2 bis 3 Stunden nach Eingang der Antragsschrift erhilt ich die Bewilligung per Fax. Heute traf nach ca. vier Jahren eine Bewilligung in einer Steuerrechtsangelegenheit vor dem Finanzgericht ein. Wahrlich ein Unterschied.

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