Pressemitteilung vom 18.08.2011 | 10:48- Die Linke. im Bundestag
"Das ist ein fauler Kompromiss zwischen Gesundheitsminister Bahr und der Versicherungswirtschaft.
Privatversicherte Hartz IV-Bezieher haben die Fehler der Politik ausbaden müssen und ihre Beiträge an die Privatversicherungen nicht komplett ersetzt bekommen.
Diese ungerechtfertigten Belastungen müssen allen privatversicherten Hartz IV-Beziehern rückwirkend erstattet werden", fordert Martina Bunge angesichts des Kompromisses des Ministers mit den Privatversicherungen, nach denen diese den Versicherten die Schulden erlassen sollen und im Gegenzug dann künftig die ARGEn die Beiträge direkt an die Versicherungen zu zahlen haben. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standard/dereferrer.cfm?r=462847
[Druckversion] [PDF]
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?pfach=1&n_firmanr_=109427&sektor=pm&detail=1&r=462847&sid=&aktion=jour_pm&quelle=0
In meinem Blog erfahren Sie das Neueste aus dem Arbeits- und Sozialrecht. Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Kostenübernahme von Medizinal-Cannabis nur bei "Mindestevidenz"
Das SG Nürnberg hat entschieden, dass ein Patient nicht allein deswegen einen Anspruch auf Versorgung mit Medizinal-Cannabis ha...
-
Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch ist § 22 Abs. 8 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). Danach können Schulden übern...
-
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2012, - L 13 AS 22/12 B ER - 1. Der Bedarf eines Hilfesuchenden, der aus ein...
-
Sozialgericht Karlsruhe,Beschluss vom 21.08.2012,- S 1 SO 2516/12 - Guthaben aus Nebenkostenrückerstattungen sind im Monat des Zuflusses ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen