§§ 11,12 SGB II
Sozialgericht Karlsruhe Urteil vom 31.05.2011, - S 8 AS 419/10 -
Eine Lebensversicherung ist bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit als Vermögen des Hilfebedürftigen nach § 12 Abs. 3 Satz. 1 Nr. 6 dann nicht zu berücksichtigen, wenn deren Verwertung für den Betroffenen offensichtlich unwirtschaftlich wäre. Das ist dann der Fall, wenn der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert steht. Der gegenwärtige Verkaufspreis ist dem Substanzwert gegenüberzustellen.
Bei der Ermittlung des Substanzwertes sind bereits geleistete Teilauszahlungen wertmindernd zu berücksichtigen.
Der Beitrag wurde erstellt von Willi 2, Mitarbeiter des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann sowie Autor des wöchentlichen Rechtsprechungstickers von Tacheles unter der Führung des Sozialreferenten Harald Thome.
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=143047&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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