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Mittwoch, 8. Juni 2011
Nachträglicher Antrag auf Beratungshilfe
Der Rechtsanwalt kann statt des Mandanten für diesen einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Viele Gerichte vertreten (wohl aus fiskalischen Gründen) die Ansicht, dass ein Antrag auf nachträgliche Beratungshilfe nur dann Erfolg haben kann, wenn bereits vor der Beratung oder der Vertretung der Mandant bei dem Rechtsanwalt einen Antrag auf Beratungshilfe unterschrieben hat (Amtsgericht Halle 7.05.2011 103 II 435/11). Da kann dann schon einmal ein Antrag auf Beratungshilfe nicht rechtzeitig gestellt worden sein, weil der Mandant das Datum die Unterschrift vergessen hat, was nicht selten passiert.
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