Auf die Höhe des Regelbedarfs nach dem SGB II oder dem SGB XII hat der Existenzminimumsbericht keinen Einfluß. Im Existenzminimumsbericht werden lediglich die Daten aus der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS 2008), aus denen auch der Regelbedarf ermittel wurde, fortgeschrieben.
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Kann sich mal jemannd dazu äußern,wieso es in diesem land zwei verschiedene existenzminima geben können soll und ob diese unlogik schon mal
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