Terminbericht vom 21.06.2011 Entscheidung des 4. Senates Az.: B 4 AS 118/10 R
Im Blog vom 16.06.2011 (siehe Blogarchiv an der rechten Seite) hatte ich kritisiert, dass das LSG Baden-Württemberg keine ausreichenden Feststellungen zur Verwaltungspraxis der Jobcenter getroffen hatte.
Aus diesem Grunde wurde nunmehr die Entscheidung der Vorinstanz vom BSG aufgehoben und an einen anderen Senat des LSG zurück verwiesen.
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